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Wie in jedem Jahr wird zum Jahreswechsel im Dieselskandal wieder Panik mit dem Thema Verjährung geschürt. Meist ist das aber völlig übertrieben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat kürzlich im Abgasskandal eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. Die Klage bezieht sich allerdings nur auf zwei Modelle, für die angeblich schon bald Verjährung droht. Eine Kanzlei wirbt damit, dass sie wegen der Verjährung noch schnell für 250.000 Audi-Kunden eine Sammelklage auf die Beine stellen will. Das klingt bedrohlich und eilig und erregt Aufmerksamkeit. Tatsächlich ist die Situation aber – wie in den meisten Fällen – komplizierter:

Zunächst einmal geht es lediglich um die „normale“ Verjährung, die ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von einem Anspruch nach 3 Jahren zum Jahresende abläuft. Die Gewährleistung und die 10-jährige Frist für die absolute Verjährung hängen dagegen direkt vom Kaufdatum ab – und sie enden unterjährig. Von dieser Kenntnis kann man aber erst ausgehen, wenn der Rückrufbescheid zur Beseitigung einer „unzulässigen Abschalteinrichtung“ zugestellt wurde. Das ist anders als beim ursprünglichen Skandalmotor EA189 von VW, bei dem die Volkswagen AG 2015 mit großem Medienecho ihren Betrug einräumen musste. Während es laut einer Liste das Kraftfahrtbundesamts 2018 bereits etliche Freigaben für Rückrufe gab, wurden die meisten davon erst später veröffentlicht. „Sorgen müssen sich daher zunächst nur die Kunden machen, die tatsächlich 2018 einen Rückrufbescheid bekommen haben.“ erklärt Chris Willmanns, Geschäftsführer der Rechtecheck GmbH.

Hinzu kommt: In vielen Fällen dürfte den Betroffenen auch nach Eintritt der regulären Verjährung ein sogenannter „Restschadensersatz“ zustehen. Hier gibt es bereits einige Urteile, nach denen die Verjährung den Schadensersatz lediglich auf den vom Geschädigten an den Hersteller geflossenen Kaufpreis deckelt. Das gilt für zehn Jahre nach dem Kauf. Die Verjährungsfrist zum Jahresende betrifft daher vor allem die Besitzer von Gebrauchtwagen und von Fahrzeugen, bei denen Motor und Fahrzeug von unterschiedlichen Firmen produziert wurden: Bei Gebrauchtwagen hat sich der Hersteller nicht direkt auf Kosten des aktuellen Besitzers bereichert und der (meist für den Betrug verantwortliche) Motorhersteller hat nur den Preis für den Motor bekommen.

Gut zu wissen: Wer sich der Mercedes-Musterfeststellungsklage anschließen will, kann das noch bis zum ersten Verhandlungstermin tun, auch wenn dieser erst 2022 stattfindet. Für die Verjährung ist nur wichtig, dass der VZBV die Klage rechtzeitig eingereicht hat. Selbst wer sich erst im nächsten Jahr an- und dann wieder abmeldet, um eine Einzelklage einzureichen, ist nach einem BGH-Urteil (VI ZR 1118/20) auf der sicheren Seite.

Dennoch sollten sich die Besitzer der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nicht allzu lange Zeit lassen. Der Schadensersatz erfolgt im Dieselskandal meist über eine Rückabwicklung des Kaufs. Das bedeutet: Der Kunde gibt sein Fahrzeug zurück und erhält dafür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Diese Nutzungsentschädigung steigt aber mit jedem gefahrenen Kilometer und Diesel werden ja in der Regel viel gefahren.

Eine (recht kurze) Liste der Modelle, für die Ende 2021 tatsächlich Verjährung droht, findet sich bei RECHTECHECK: https://rechtecheck.de/news/verjaehrung-abgasskandal-2021/ Außerdem kann man unter https://rechtecheck.de/diesel/ kostenlos und unverbindlich prüfen, ob man überhaupt betroffen ist und wie viel Schadensersatz man erwarten kann.

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