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Umweltbonus für E-Autos – Steigen Sie jetzt mit uns auf Elektromobilität um.

Elektromobilität ist neben Digitalisierung und Nachhaltigkeit eines der aktuellen Themen in der Politik wie auch der Gesellschaft. Aus diesem Grund gibt es gerade hier eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Unternehmen und Privatpersonen nutzen können.

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  • Umstieg auf Elektromobilität (Umweltbonus vom BAFA)
  • Was wird gefördert?
  • Förderung von Fahrzeugen (Bundesförderung)
  • Förderung von Ladeinfrastruktur (Bsp. nordrhein-westfälisches Landesprogramm)
  • Welche Ausgaben werden gefördert?
  • Wie können wir Sie dabei unterstützen

 

Um den Umstieg zu beschleunigen, haben Bundesregierung und Automobilindustrie die Kaufprämie, den „Umweltbonus“ für E-Autos erhöht:

Bis zu 6.000 Euro können Käuferinnen und Käufer für Elektro- oder Brennstoffzellen- Autos erhalten. Bis zu 4.500 Euro beträgt der Zuschuss beim Kauf eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs.

–> Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden und bis zum 31.12.2025. Auch junge Elektro-Gebrauchtwagen werden gefördert.

Je nach Sitz des Unternehmens oder Wohnort der Privatperson gibt es unterschiedliche Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes, die in Frage kommen können. Daneben gibt es Fördermittel des Bundes. Teilweise gibt es auch Förderprogramme für bestimmte Regionen innerhalb eines Bundeslandes oder Förderung der Stadt bzw. der Gemeinde.

Was wird gefördert?

Die Fördermittel werden grundsätzlich gewährt für die Anschaffung von Fahrzeugen (Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben), die Anschaffung bzw. Errichtung von Ladeinfrastruktur sowie für sonstige Vorhaben. Zu den sonstigen Vorhaben zählen z. B. Beratungsleistungen, die Anschaffung von Stromspeichern sowie Modellprojekte.

 

Förderung von Fahrzeugen (Bundesförderung)

Welche Fahrzeuge werden gefördert:

  • Neuwagen, mit Zulassung nach dem 3. Juni 2020
  • Gebrauchtwagen, mit erstmaliger Zulassung nach dem 4. November 2019 oder später und Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020
  • Beim Kauf eines Elektrofahrzeugs muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in Deutschland zugelassen sein (Haltedauer).
  • Die Mindesthaltedauer von Leasingfahrzeugen erhöht sich auf 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. auf 24 Monate bei einer Laufzeit von über 23 Monaten. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
  • Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung erfolgen.

 

Überblick über die Förderung:

Quelle: BAFA

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html

 

Hierbei finden Sie eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&v=182

 

Förderung von Ladeinfrastruktur (Beispiel: nordrhein-westfälisches Landesprogramm)

Welche Ladeinfrastruktur wird gefördert:

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
    • Ladepunkte < 50 Kilowatt
    • Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
    • Ladepunkte < 50 Kilowatt
    • Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt

 

Welche Ausgaben werden gefördert:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

 

Überblick über die Förderung finden Sie unter diesem Link:

https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/uebersicht_progres.nrw_natuerliche_juristische_personen.pdf

 

Wie können wir Sie dabei unterstützen?

  • Überprüfung der Förderfähigkeit
  • Auswahl des geeigneten Förderprogramm
  • Vorbereitung der benötigten Unterlagen
  • Beantragung und Einhaltung von Fristen
  • Begleitung bis zum Abruf der Förderung

 

 

 

Details über den Autor

Vertriebsexperten, Marketingspezialisten, Verkaufsprofis, was darf es denn für Sie sein? Das Team rund um Konstantin Rudolph und seine professionellen Partner hat sich darauf spezialisiert, strategisch zu planen, Marketingmaßnahmen zu optimieren, Ihre Ziele erreichbar zu machen und Sie bestens für Ihren Markt vorzubereiten. Konstantin Rudolph ist Vertriebsprofi durch und durch – und das schon seit 1990.
Rudolph leitet seit 2020 das Beraternetzwerk SymPerto.