Lesezeit: < 1 Minute

Wer zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe keine Schlussabrechnung macht, muss seine Corona-Hilfen zurückbezahlen.
Damit das nicht passiert und du ganz genau weißt, wann die Schlussabrechnung spätestens eingereicht werden muss, ist es wichtig die neuen Fristen zu kennen:

Neustarthilfe 1/21 – 6/21 Schlussabrechnung bis 31.12.2021
Neustarthilfe 7/21 – 9/21 Schlussabrechnung bis 31.03.2022

Überbrückungshilfe III 11/20 – 6/21 Schlussabrechnung bis 30.06.2022
Überbrückungshilfe III PLUS 7/21 – 9/21 Schlussabrechnung bis 30.06.2022

Wenn du in 2021 in einem Monat Umsatzeinbußen von mindestens 30% zum Vergleichsmonat in 2019 hast, kannst Du Coronahilfen beantragen. Gerne helfen die Experten von SymPerto dir weiter und beantworten deine Fragen: Tel. 06663/919080 oder info@symperto.de
Stand: 11.9.2021

Details über den Autor

Vertriebsexperten, Marketingspezialisten, Verkaufsprofis, was darf es denn für Sie sein? Das Team rund um Konstantin Rudolph und seine professionellen Partner hat sich darauf spezialisiert, strategisch zu planen, Marketingmaßnahmen zu optimieren, Ihre Ziele erreichbar zu machen und Sie bestens für Ihren Markt vorzubereiten. Konstantin Rudolph ist Vertriebsprofi durch und durch – und das schon seit 1990.
Rudolph leitet seit 2020 das Beraternetzwerk SymPerto.