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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nimmt in der fünften Förderrunde neue Projektvorschläge für das Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“ entgegen.

Antragsstart ab September 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nimmt ab September 2022 neue Projektvorschläge für das Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“ entgegen. Grundlage ist eine neue Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“, die am 01. Januar 2022 in Kraft tritt. Seit 2009 unterstützt das BMWK-Förderprogramm innovative Projekte, die mittels Informations- und Kommunikationstechnologien intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie entwickeln.

Schwerpunkt auf die gewerbliche Anwendung von Elektromobilität

Die neue Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ legt einen besonderen Fokus auf gewerbliche Anwendungen der Elektromobilität. Sie soll der Antriebswende im Nutzfahrzeug-Segment weiteren Schub verleihen.

Peter Wüstnienhaus, Leiter des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ vom Projektträger DLR: „Der Markthochlauf der Elektromobilität im PKW-Bereich hat in den letzten beiden Jahren deutlich Fahrt aufgenommen. Um die Antriebswende auch im Nutzfahrzeug-Bereich zu beschleunigen, benötigen wir neben einem ausreichenden Fahrzeugangebot und einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur wirtschaftlich lohnende E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Betriebskonzepte.“

Die neue Förderrichtlinie setzt hier an: mit IKT-basierten Konzepten der Elektromobilität, die die Gesamtkostenbilanz von gewerblich genutzten E-Fahrzeugen und -flotten verbessern und die vorhandenen Infrastrukturen besser vernetzen und effizienter nutzen.

Schwerpunkte der neuen Förderrunde

Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme stehen IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen. So soll z.B. die Entwicklung und Erprobung von netzverträglichen Lademöglichkeiten für Mieter oder Eigentümer ohne eigenen Stellplatz auf Wohnungs-, Haus- oder Quartiersebene gefördert werden. Forschungsgegenstand sind darüber hinaus die Kopplung von E-Nutzfahrzeugflotten mit Energiemanagementsystemen von Industrie und Gewerbe oder die Nutzung von E-Fahrzeugbatterien als Puffer und Speicher. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt sind hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und sub-urbanen Raum. Denkbar sind z.B. Anschlusslösungen an den ÖPNV oder an Güterverteilzentren zur Feinverteilung auf der letzten Meile. Oder Innovationen, die die Sicherheit autonomer Fahrzeuge ohne Sicherheitsfahrer durch Fernüberwachung gewährleisten. Daneben sollen neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge unter Berücksichtigung der Netzrestriktionen sowie IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment entwickelt und erprobt werden.

Projektvorschläge in Form von Skizzen können jeweils zum 15. September eines Jahres, erstmalig zum 15. September 2022, beim DLR Projektträger eingereicht werden. Die ausführliche Förderrichtlinie vom 18. November 2021 finden Sie hier: https://www.digitale-technologien.de/DT/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/IKT-EM/ikt5-Förderrichtlinie.html .

 

Details über den Autor

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Rudolph leitet seit 2020 das Beraternetzwerk SymPerto.