Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Von |2021-12-07T10:33:19+01:0014. September 2021|

Wer zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe keine Schlussabrechnung macht, muss seine Corona-Hilfen zurückbezahlen. Damit das nicht passiert und du ganz genau weißt, wann die Schlussabrechnung spätestens eingereicht werden muss,