Das Landgericht Itzehoe hatte in einem Verfahren gegen eine Rechtsschutzversicherung seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert, dass die Deckungsklage gegen die Itzehoer Rechtsschutz Union für ein Berufungsverfahren gegen eine Betriebsschließungs-Versicherung Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Die Rechtsschutzversicherung hat daraufhin im Rahmen eines Vergleichs Kostenschutz erklärt.
Geklagt hatte ein Hotel, das gegen eine Betriebsschließung versichert war und im Frühjahr 2020 coronabedingt schließen musste. Die Betriebsschließungs-Versicherung verweigerte die Zahlung, sodass hiergegen Klage eingereicht wurde. Das zuständige Landgericht wies die Klage allerdings ab. Hiergegen wollte das Hotel Berufung einlegen und bat hierzu bei seiner Rechtsschutzversicherung, der Itzehoer Rechtsschutz Union, um Deckungsschutz für das Berufungsverfahren. Dies lehnte die Versicherung allerdings ab. Das Hotel legte daraufhin auf eigene Kosten Berufung ein und verklagte zugleich mit der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Itzehoer Rechtsschutz Union auf Deckungsschutz. Das Landgericht Itzehoe erklärte nun in einem Hinweisbeschluss, dass die Klage erfolgreich sein dürfte. Die Parteien verglichen sich daraufhin dahingehend, dass die Itzehoer Rechtsschutz Union Deckungsschutz für das Berufungsverfahren gegen die Betriebsschließungs-Versicherung erklärt.
„Der Versuch der Leistungsverweigerung durch die Itzehoer Rechtsschutz Union war zum Scheitern verurteilt“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Uns war von Beginn an klar, dass unsere Mandantschaft Anspruch auf Deckungsschutz hatte, weil die Begründung der Rechtsschutzversicherung für die Deckungsabsage schlicht falsch war. Insofern konnten wir das Verfahren auch innerhalb von 3 Monaten zu einem Erfolg führen.“
Foto: Mariusz Szczygiel / shutterstock
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